AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der Yoga-Villa, Jennerstr.23 B, 80999 München. Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Kurse und Angebote von der Yoga-Villa, unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.


A. Angebote der Yoga-Villa

1) Mitgliedschaftsverträge:

Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit von 6 oder 12 Monaten, die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes (allgemeines Kursangebot Yoga- und Pilatesklassen) von der Yoga-Villa berechtigen.


2) Punktekarten

Punktekarten berechtigen den Erwerber zu der auf der Karte benannten Anzahl von Kursbesuchen (allgemeines Kursangebot Yoga- und Pilatesklassen) innerhalb des beim Erwerb der Karte festgelegten Zeitraums. Nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitraums der Gültigkeit der Punktekarten besteht kein Anspruch mehr auf einen Kursbesuchs. Nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums in Anspruch genommene Punkte verfallen ersatzlos.


3) Einzelangebote

Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von der Yoga-Villa enthalten sind, wie Workshops, Schnupperangebote, Einzelunterricht u.a. Die Vergütung dieser Angebote richtet sich nach der jeweils getroffenen Einzelvereinbarung.


B. Buchung, Anmeldung, Laufzeit

Die Verträge über alle angebotenen Leistungen können im Studio oder online abgeschlossen werden. Im Falle des Vertragsschlusses im Studio wird dieser mit Unterzeichnung der jeweiligen Vereinbarung durch beide Vertragsparteien wirksam. Bei einer online Anmeldung stellt die Übermittlung des Anmeldeformulars ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Dieser kommt mit Annahme des Angebots durch das Studio zustande (Buchungsbestätigung, Bestätigung des Vertragsschlusses)


a) Mitgliedschaftsverträge:

Voraussetzung für eine Yoga-Villa Mitgliedschaftsvertrag ist der Abschluss eines schriftlichen Vertrages über das hierfür vorgesehene Formular. Die Mitgliedschaft beginnt mit Bestätigung des wirksamen Abschlusses des Mitgliedschaftsvertrages, soweit in diesem kein abweichendes Datum vereinbart wurde. Voraussetzung für den Abschluss einer Yoga-Villa Mitgliedschaft ist die Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren.

Während der Dauer der Mitgliedschaft besteht die Möglichkeit über das online Buchungssystem einen festen Kurstag für alle im Stundenplan angegebenen Klassen festzulegen oder eine freie Kurswahl für alle im Stundenplan angegebenen Klassen vorzunehmen, soweit hierfür jeweils freie Plätze verfügbar sind. Die Mitgliedschaft umfasst eine einmalige wöchentliche Kursteilnahme. Nicht in Anspruch genommene Teilnahmerechte sind nicht übertragbar und verfallen ersatzlos.

Um die Qualität der Leistungserbringung sicherzustellen werden pro Klasse in der Regel nur acht Plätze angeboten. Bei Outdoor-Kursen können auch mehr Teilnehmerplätze angeboten werden. Der Nutzer verpflichtet sich im Vorfeld die jeweilige Verfügbarkeit zu prüfen und sich frühzeitig in seine Wunschklasse einzutragen. Sofern eine Teilnahme nach Eintragung nicht mehr geplant ist, verpflichtet sich der Nutzer frühzeitig einen von ihm belegten Platz über die EVERSPORTS Plattform freizugeben. Für eine Absage gebuchter Termine gelten die Stornobedingungen gemäß unten D.2.

Die Mitgliedschaft besteht zunächst für die jeweils vereinbarte Grundlaufzeit.

Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um den Zeitraum der vereinbarten Grundlaufzeit. Nicht in Anspruch genommene Teilnahmerechte aus einer jeweils vorangegangenen Laufzeit (Laufzeit (6 oder 12 Monate) können in die nächste, verlängerte Vertragslaufzeit übernommen werden.


b) Punktekarten:

Mit dem Erwerb einer Punktekarte erhält der Erwerber das Recht zum Besuch der entsprechend der Punktekarte festgelegten Anzahl von Kursen/Kursbesuchen innerhalb des jeweils vereinbarten Zeitraums. Eine Rückerstattung nicht verbrauchter Punkte nach dem vereinbarten Zeitraum erfolgt nicht. Mit Inanspruchnahme der erworbenen Punkte durch entsprechende Kursbesuche bzw. mit Zeitablauf endet das Recht auf Teilnahme an einem Kurs. Das Recht zum Kursbesuchen ist höchst persönlich auf den Erwerber einer Punkte Karte beschränkt. Das Recht ist nicht auf Dritte übertragbar.


C. Nutzungsberechtigung

1) Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“ oder „Vertragspartner“) ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Mitgliedschaftsverträgen auch „Mitglied“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht auf Dritte übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt allein auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich.


2) In der Ferienzeit (offizielle bayerische Schulferien) erfolgt die Leistungserbringung der Yoga Villa während dem jeweils veröffentlichten Sonderstundenplan. In dieser Zeit besteht kein Anspruch des Nutzers auf eine feste Klasse zu einer bestimmten Zeit. Yoga-Villa stellt sicher, dass jeweils entsprechend der tatsächlich vorhandenen Nachfrage an Kursen während der Ferienzeit ausreichend Kursmöglichkeiten in angemessenem Umfang angeboten werden. Bei der Bemessung der Beiträge für Mitgliedschaftsverträge sowie Punktekarten ist das reduzierte Leistungsangebot während der Ferienzeit bereits berücksichtigt. Es besteht daher kein Anspruch auf eine Reduzierung der Beiträge für diesen Zeitraum.


3) Die Yoga-Villa ist berechtigt während der Betriebsferien für den Zeitraum von max. 4 Kalenderwochen pro Kalenderjahr das Leistungsangebot auszusetzen. Bei der Bemessung der Beiträge für Mitgliedschaftsverträge sowie Punktekarten ist der Zeitraum der Betriebsferien bereits berücksichtigt. Es besteht daher kein Anspruch auf eine Reduzierung der Beiträge für diesen Zeitraum.


D. Zahlungsbedingungen, Storno

1. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung, somit mit wirksamem Abschluss des Vertrages zwischen dem Nutzer und der Yoga Villa wird der vom Nutzer geschuldete Gesamtbetrag inklusive der gesetzlich gültigen MwSt. sofort zur Zahlung fällig. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden die Überweisung, Einzug per SEPA Lastschrift, oder die Barzahlung vor Ort zur Verfügung. Für Mitgliedschaftsverträge erfolgt die Zahlung ausschließlich durch Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren.

 

2. Dem Nutzer wird das Recht eingeräumt, gebuchte Leistungen in Textform gegenüber der Yoga-Villa gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zu stornieren.

 

a) Stornierung eines Workshops

- bei der Stornierung eines Workshops bis drei Wochen vor Kursbeginn entfällt die Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung der

Vergütung. In diesem Fall ist lediglich vom Nutzer eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15,00 € zur Zahlung fällig.

- Bei Stornierung bis eine Woche vor Beginn des Kurses ist der Nutzer verpflichtet 75 % des Workshoppreises zu bezahlen.

- Bei Stornierung weniger als eine Woche vor Beginn des Kurses bleibt der Nutzer zur Zahlung des vollen vereinbarten Workshoppreises verpflichtet.

 

b) Stornierung einer einzelnen Unterrichtsstunde

Die Stornierung einer einzelnen Unterrichtsstunde kann kostenfrei über die Homepage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Der Nutzer kann sich in diesem Fall für eine neue Kursstunde anmelden.

Bei einer Stornierung in einem Zeitraum von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin verbleibt es bei der vollen Zahlungspflicht des Nutzers. Im Fall einer Punktekarte oder Mitgliedschaft wird eine nicht rechtzeitig stornierte Stunde voll in Abzug gebracht.

 

c) Stornierung eines Events/Retreats

Für die Stornierung eines Events/Retreats gelten die bei Vertragsabschluss gesondert vereinbarten Stornobedingungen.

 

d) Stornierung Professional Training

Die Stornierung eines vereinbarten Personal-Trainings kann bis 24 Stunden vor dem jeweils vereinbarten Termin kostenfrei erfolgen. Bei einer späteren Stornierung ist der Nutzer verpflichtet die vereinbarte Stunde voll zu bezahlen.


E. Veranstaltungsort

Die Yoga – Villa Unterrichtsangebote finden im Yogastudio, Jennerstr.23 B, 80999 München im UG statt. Im Sommer finden vereinzelt die Kurse auch Outdoor, nach Vorankündigung statt. Retreats finden in dem jeweilig angegebenen Seminarhaus statt.


F. Programm Änderung/Absage von Veranstaltungen

1) Die Yoga- Villa ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist.


2) Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.


3) Die Yoga-Villa ist berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Kurszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen. Dies betrifft insbesondere Fälle von zu geringer Teilnehmerzahl für einen Kurs sowie die Fälle plötzlicher unerwarteter Erkrankung des Lehrpersonals.


4) An Sonn- und Feiertagen finden keine Kurse statt.


5) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer der vorgenannten vertretbaren Änderung oder Änderung der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Kurszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen, da dies im monatlichen Beitrag berücksichtigt ist.


6) Dem Nutzer ist bekannt und er erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Workshops oder Events bei Verhinderung des Leiters oder bei mangelnder Teilnehmerzahl abgesagt werden müssen. Der Nutzer wird in diesem Fall über etwaige Absagen oder Änderungen persönlich, per Mail oder telefonisch verständigt. Im Falle einer Absage wird dem Nutzer ein bereits bezahlter Teilnahmebetrag zurückerstattet.


G. Beginn und Ende der Verträge, Kündigung

1) Der jeweilige Vertragsschluss erfolgt mit Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrages durch die Yogavilla gegenüber dem Nutzer. Der Beginn des Vertrages ist in den jeweiligen Verträgen festgehalten.


2) Die Laufzeit der Verträge richtet sich nach den jeweiligen Vereinbarungen (vergleiche vorstehend Buchts. B).


3) Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.


4) Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).


5) Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine vorübergehende Schließung der Yogavilla aufgrund öffentlicher, behördlicher Anordnung sowie auch das Vorliegen höherer Gewalt und eine dadurch bedingte notwendige Aussetzung des Kursangebot kein wichtiger Grund für die Kündigung bestehender Vertragsverhältnisse darstellt. Die Laufzeit von Mitgliedschaftsverträgen sowie die Laufzeit für die Inanspruchnahme von Punktekarten verlängert sich jeweils um den Zeitraum der behördlich angeordneten Schließung bzw. um den Zeitraum, in dem die Kursangebote aufgrund höherer Gewalt nicht angeboten werden können.

Die Durchführung verbindlich vereinbarter Einzelangebote wird nach Ende ist jeweiligen Durchführungshindernisses (behördliche Anordnung, höherer Gewalt) nachgeholt.


6) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die die oben genannte Adresse von der Yoga-Villa zu richten.


H. Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)

Ist es dem Nutzer aufgrund persönlicher Umstände unmöglich, das Leistungsangebot von Yogavilla zu nutzen, entsteht hieraus grundsätzlich keine Entbindung aus den vertraglichen Verpflichtungen des Nutzers, insbesondere zur Zahlung des monatlichen Mitgliedsbeitrags. Yogavilla bietet jedoch in besonderen Fällen folgende Regelung an:


1. bei durch ärztliches Attest nachgewiesener Sportunfähigkeit, die die Dauer von vier Wochen übersteigt, kann die Mitgliedschaft auch über den Zeitraum von vier Wochen hinaus monatsweise, jedoch nicht rückwirkend stillgelegt werden, d.h. Die Laufzeit der Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der Stilllegung.


2. bei Kündigung während einer Stilllegung verschiebt, d.h. verlängert sich der frühestmögliche Kündigungstermin um die Dauer der Stilllegung.


I. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

1) Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Workshops, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.


2) Die Verwaltungsgebühr wird mit Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages durch den Vertragspartner zur Zahlung durch Teilnahme am Lastschriftverfahren fällig.


3) Der Vertragspartner verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe mindestens entsprechend der vereinbarten Anzahl der Kalendermonate der Grundlaufzeit und der Verlängerungszeiträume für die Dauer der Mitgliedschaft zu zahlen.


4) Die Monatsbeiträge sind durch Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren zur Zahlung fällig.


5) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Yoga-Villa zum Zwecke der Zahlung des Verwaltungsbeitrages und der vereinbarten laufenden Zahlungen eine entsprechende Einzugsermächtigung für ein inländisches Bankkonto zu erteilen und diese für die Dauer der Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind der Yoga-Villa unverzüglich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt hiervon unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt wird in der Einzugsermächtigung einzelvertraglich auf den 1. oder 15. eines Monats festgelegt.


6) Die Yoga-Villa ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von der Yoga-Villa mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu.


7) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist die Yoga-Villa berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.


8) Sofern die Yoga-Villa besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. Die Yoga-Villa ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.


9) Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann die Yoga-Villa eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt € 10,00 verlangen. Es steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.


J. Haftung

Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Verantwortung. Die Yoga-Villa übernimmt keine Verantwortung für die gesundheitliche Eignung des Nutzers. Dem Nutzer ist bekannt, dass Lektionen oder Übungen im Einzelfall insbesondere dann zu körperlichen Beschwerden führen können, wenn die Übungen nicht gemäß den Anweisungen des Lehrpersonals ausgeführt werden oder der Nutzer seine individuelle körperliche Leistungsfähigkeit überschreitet.


Die Yoga – Villa haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die dem Nutzer im Rahmen der Angebotsnutzung entstehen. Ausgenommen hiervon ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


Dem Nutzer wird geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Für verlorene oder gestohlene Wert-Gegenstände übernimmt Yoga – Villa keinerlei Haftung.


K. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von der Yoga-Villa ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber der Yoga-Villa.

L. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers.

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, der Yoga-Villa unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif). Verwaltungsgebühren und Mehraufwand, die mangels korrekter Daten (z.B. durch fehlerhafte Abbuchung) entstehen, sind vom Nutzer zu tragen.


M. Gesundheitszustand des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Yoga-Villa nur zu nutzen, wenn er nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. Die Yoga-Villa ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Nutzer zu tragen.


N. Datenschutzbestimmungen

Mit Vertragsabschluss stimmt der Nutzer der elektronischen Speicherung und Verwendung der persönlichen Daten durch Yoga-Villa zu. Yoga-Villa ist berechtigt zur Verwendung und Verarbeitung aller Daten, die im Zuge der Anmeldung, des Vertragsschlusses oder später bekannt gegeben werden sowie Daten, die im Zusammenhang mit der an Inanspruchnahme und Verrechnung von Leistungen anfallen. Wie Yoga-Villa die Daten verarbeitet, kann der Nutzer jederzeit auf der Homepage unter Datenschutz nachlesen.


O. Nebenabreden, Schriftform, salvatorische Vereinbarung

1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich der Änderung dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.


2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen.


Yoga-Villa August 2020

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